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Kinder- und Jugend­lichenpsychotherapie (KiJu)

Für das Wintersemester 2024/25 sind noch Plätze für die Ausbildung zum / zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (TP oder verklammert) frei. Die Bewerbung ist bis zum 1.7.2024 möglich. Die Auswahlgespräche finden Anfang / Mitte Juli 2024 statt.

 

Es ist die Ausbildung in Psychoanalyse (AP), in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) bzw. in beiden Verfahren („verklammert“) möglich. Die Ausbildungsgänge unterscheiden sich vor allem im Bereich der Selbsterfahrung und der kontrollierten Behandlungen.

 

Der besseren Übersicht wegen sind die Curricula hier gemeinsam dargestellt, die unterschiedlichen Anforderungen sind jeweils mit der Bemerkung (AP), (TP) bzw. (VK)  versehen. Der Ausbildungsgang TP ermöglicht die selbstständige Ausübung des psychotherapeutischen Berufes inkl. Niederlassung mit der Fachkunde TP. Der Ausbildungsgang VK ermöglicht die Fachkunden TP und AP („verklammerte Ausbildung“). Auch eine Ausbildung ausschließlich in der Fachkunde AP ist möglich. 

 

Die Ausbildungsgänge erfüllen die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) sowie der Weiterbildungsrichtlinien der VAKJP (Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten). Das Angebot richtet sich an alle, die einen Hochschulabschluss der Psychologie, welcher das Fach Klinische Psychologie umfasst, der Medizin, der Pädagogik, Sozialpädagogik oder einer anderen nach dem PsychThG anerkannten Fachrichtung erworben haben.

Übergangsregelungen und sonstigen Bestimmungen finden Sie hier.

 

Die Ausbildungsgänge werden geleitet vom Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWA) PP KJP.

Kurzdarstellung der jeweiligen Anforderungen

Verklammerte Ausbildung:

Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehranalyse, mind. 400 Std., ausbildungsbegleitend
Behandlungspraktikum: 1000 Std.
Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2): 1800 Std.

 

Psychoanalyse:

Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehranalyse, mind. 400 Std., ausbildungsbegleitend
Behandlungspraktikum: 600 Std.
Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2): 1800 Std.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehrtherapie, mind. 150 Std., ausbildungsbegleitend, ODER Lehranalyse
Behandlungspraktikum: 600 Std.
Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2): 1800 Std.

Curriculum Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (VAKJP)

Die Ausbildung erfüllt die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der VAKJP. Sie führt zur Approbation bzw. Zulassung als analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in mit der Möglichkeit der Eintragung in das Arztregister sowie der kassenärztlichen Tätigkeit (Niederlassung).


Die ausführliche Aus- und Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Teile:

 

Selbsterfahrung

Lehranalyse (AP, TP, VK), Lehrtherapie (TP)
mind. 400 Stunden (AP, VK), mind. 150 Stunden (TP)
ausbildungsbegleitend
 

Theorie

mind. 600 Stunden
im Rahmen von Seminaren, Vorträgen und Vorlesungen
 

Praktische Tätigkeit

mindestens 1200 h in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung und
mindestens 600 h in einer Einrichtung der psychotherapeutischen u/o psychosomatischen Versorgung
 

Behandlungspraktikum

Anamnesepraktikum
Kontrollierte Behandlungen
 

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zehn Studiensemester.

Selbsterfahrung:

Die Lehranalyse/Lehrtherapie hat zum Ziel, eine intensive Eigenerfahrung des jeweiligen therapeutischen Prozesses zu vermitteln, die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu fördern und zu einer Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns zu befähigen. Die Selbsterfahrung begleitet die Ausbildung kontinuierlich. Sie findet in der Regel in zwei bis drei Einzelsitzung(en) (AP, VK) bzw. einer Einzelsitzung (TP) pro Woche statt und umfasst mindestens 400 Sitzungen (AP, VK) bzw. mind. 150 Sitzungen (TP). Empfohlen wird zudem die Teilnahme an der Gruppenanalyse. Davon können 60 Doppelstunden anteilig mit 30 Stunden auf die Einzelselbsterfahrung angerechnet werden. Die für die Lehranalyse zu treffenden Vereinbarungen sind Gegenstand der Übereinkunft zwischen der Lehranalytiker*in und den Studierenden.

 

Theorie:

Die theoretischen Inhalte werden im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren am Institut angeboten. Neben den allgemeinen theoretischen Inhalten, die in Vorträgen und Vorlesungen vermittelt werden, ist der Besuch folgender Seminare obligat:

 

Proseminar (1. und 2. Semester)
Anamneseseminar (3. und 4. Semester)
Literaturseminar
Säuglingsbeobachtung
Traumseminar
Kasuistisch-technisches Seminar (nach der Zwischenprüfung, 5.-10. Semester)
 

In den Seminaren werden auch eigene Referate zur Vertiefung der Lehrinhalte gehalten:

1 Literaturreferat
1 Traumreferat
2 technische Testate (schriftlich und mündlich)
2 kasuistische Testate (schriftlich und mündlich)

 

Praktische Ausbildung:
Im Vorstudium werden in der Institutsambulanz unter Supervision in mindestens 12 Fällen Erstinterviews und Anamneseerhebungen mit Kindern und Jugendlichen bzw. Beratungsgespräche mit den Bezugspersonen des Kindes durchgeführt. Eine diagnostische Beurteilung und psychodynamische Einordnung schließen sich an. Die Untersuchungen werden von einer Supervisor*in des Institutes begleitet und bestätigt.

 

Im Hauptstudium, nach erfolgreicher Zwischenprüfung, erfolgen die unter Supervision durchgeführten Behandlungen. Dabei werden von der Ambulanz des Institutes geeignete Patient*innen zugewiesen, die von der Ausbildungskandidat*in behandelt werden. Es erfolgt eine Supervision nach vier, spätestens nach sechs Behandlungsstunden.
Es müssen bis zur qualifizierenden Abschlussprüfung in VK mindestens 1000 Stunden Behandlung und mindestens 200 Stunden Supervision nachgewiesen werden. In AP bzw. TP mindestens 600 Behandlungsstunden und 150 Stunden Supervision. Die Supervision kann teilweise auch in einer Supervisionsgruppe erfolgen.

 

Die Behandlungen müssen folgende Therapien abdecken:

 

VK:

insgesamt mind. 10 Behandlungsfälle, insges. mind. 1000 Behandlungsstunden (incl. begleitende PT der Bezugspersonen), davon mind. 600 Stunden analytische Therapie, mind. 300 Stunden tiefenpsychologisch fundiert
mind. eine analytische Behandlung mit mind. 150 Sitzungen
mind. zwei weitere analytische Behandlungen mit je mind. 90 Sitzungen
mind. vier tiefenpsychologische Behandlungen (mind. eine als Kurzzeittherapie)

 

AP:

insgesamt mind. sechs Behandlungsfälle, insges. mind. 600 Behandlungsstunden
mind. eine LZ- Behandlung mit mind. 150 Sitzungen, eine weitere mit mind. 90h

 

TP:

insgesamt mind. sechs Behandlungsfälle, insges. mind. 600 Behandlungsstunden
mind. zwei LZ- Behandlung mit jeweils mind. 80 Sitzungen

 

Praktische Tätigkeit:
Nach den Regularien des Psychotherapeutengesetzes und der KJPsychTh-APrV muss die Kandidat*in mindestens 1200 h in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung und mindestens 600 h in einer Einrichtung der psychotherapeutischen u/o psychosomatischen Versorgung absolvieren. Das Praktikum findet an kooperierenden Kliniken und Praxen statt.

 

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung stellt die Voraussetzung zur Zulassung zu den kontrollierten Behandlungen dar. Nach vier Semestern Regelstudienzeit, mind. 120 Stunden Lehranalyse (AP, VK) bzw. 60 Stunden Lehrtherapie (TP) und nach erfolgreicher Absolvierung der Inhalte des Vorstudiums incl. Literaturreferat wird der letzte Anamnesefall schriftlich dargestellt und mit einer Prüfungskommission disputiert.

 

Qualifizierende Abschlussprüfung:
Das Ende der Ausbildung stellt die qualifizierende staatliche Approbationsprüfung dar. Es handelt sich um das in der Approbationsordnung vorgeschriebene Prüfungsprocedere. Für Einzelheiten siehe KJPsychTh-APrV §7ff. Die Termine sind vom Landesprüfungsamt als zuständiger Behörde festgelegt und beinhalten einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Diese Prüfung qualifiziert zur selbstständigen Durchführung von Therapien und zur Teilnahme an der kassenärztlichen Patientenversorgung. Der schriftliche Teil wird vom Landesprüfungsamt, der mündliche Teil vom Ausbildungsinstitut organisiert und durchgeführt.

Nach dieser Prüfung kann ein Institutskolloquium durchgeführt werden. Grundlage ist eine selbst durchgeführte analytische Behandlung, in der die wichtigsten Elemente der Übertragungsbeziehung dargestellt und theoretisch diskutiert werden. Die Arbeit wird in einer institutsöffentlichen Veranstaltung (Kolloquium) präsentiert und diskutiert.

 

Das Kolloquium qualifiziert die Kandidat*in zur ordentlichen Mitgliedschaft in der VAKJP sowie am Würzburger Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V.

Stand Februar 2022

 

Zulassungsverfahren

Für das Zulassungsverfahren gelten Anmeldefristen. Der Anmeldeschluss für die Bewerbung ist jeweils am 01.07. für das Wintersemester bzw. 01.02. für das Sommersemester.

 

Als wissenschaftliche Vorbildung muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (mit klinischer Psychologie umfasst) Medizin, Pädagogik, Sozialpädagogik oder einer anderen nach dem PsychThG anerkannten Fachrichtung nachgewiesen werden.

 

Für die Aufnahme ist die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin ausschlaggebend. Sie wird in einem besonderen Aufnahmeverfahren festgestellt.
Der Antrag auf Zulassung zur Aus- bzw. Weiterbildung wird formlos über das Sekretariat an den Aus- und Weiterbildungsausschuss gestellt.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein ausführlicher Rückblick auf den bisherigen persönlichen Entwicklungs- und Werdegang unter Berücksichtigung der nach Auffassung des Bewerbers besonders prägenden bzw. krisenhaften Situationen und Stationen 
  • beglaubigte Abschriften der die bisherige Ausbildung belegenden Urkunden
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, dessen Ausstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf
  • 3 Lichtbilder neueren Datums
  • Kopie der Überweisung der Bewerbungsgebühr

 

Das Aufnahmeverfahren umfasst in der Regel zwei Einzelinterviews von 50 Minuten Dauer bei je einer vom Institut beauftragten AnalytikerIn. Durch den Ausbildungsausschuss können weitere Einzelinterviews bei anderen beauftragten Personen angefordert werden. Die interviewenden AnalytikerInnen erstellen ein Votum an den Aus- und Weiterbildungsausschuss, der, nach Überprüfung aller Voraussetzungen, über die Aufnahme entscheidet.

Kosten der Ausbildung

Allgemeines:
Eine psychotherapeutische Aus- bzw. Weiterbildung ist naturgemäß personalintensiv und damit kostspielig. Wir sind bemüht, die Kosten so knapp wie möglich zu halten und stets transparent abzubilden. In den Semestergebühren sind sämtliche Theorieveranstaltungen und Seminare abgedeckt. Die Honorare für Lehranalyse, Lehrtherapie und Supervision sind durchwegs niedriger als die Honorare für Patientenbehandlungen.

 

In den ersten Semestern, in denen noch keine Einnahmen aus eigenen, kontrollierten Behandlungen zur Verfügung stehen, kann vom Vorstand ein zinsfreies Darlehen gewährt werden, mit dem die Kosten der Lehrtherapie bestritten werden können.

 

Sämtliche durch die Ausbildung entstehenden Kosten können in aller Regel im Rahmen von Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

Übrigens: Wenn Sie die Kostenstrukturen unterschiedlicher Institute vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Kosten oft ähnlich hoch sind – achten Sie darauf, was Sie dafür bekommen!

Beispielrechnungen

 

Kosten Analytische Psychotherapie:

Bewerbungsgebühr 150 EUR 150 EUR
Semestergebühr 300 EUR (Vorstudium) 4 Semester 1.200 EUR
  400 EUR (Hauptstudium) 6 Semester 2.400 EUR
Lehranalyse 95 EUR 400 Stunden 38.000 EUR
Supervision 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Gebühr Zwischenprüfung 300 EUR 300 EUR
Gebühr Abschlussprüfung 550 EUR 550 EUR
Summe   56.850 EUR

 

Einnahmen

Honorar für Behandlungen ca. 76 EUR 1000 Stunden 76.000 EUR

 

In der dargestellten Rechnung, die von den Mindestanforderungen und einem Honorar von 95 EUR für Lehranalyse und Supervision (das mit den jeweiligen Lehranalytikern individuell ausgehandelt wird, die günstigere Möglichkeit der Gruppensupervision nicht berücksichtigt) ausgeht, entsteht also ein Überschuss an Einnahmen um etwa 20.000 EUR.

 

Kosten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:

Bewerbungsgebühr 150 EUR 150 EUR
Semestergebühr 300 EUR (Vorstudium) 4 Semester 1.200 EUR
  400 EUR (Hauptstudium) 6 Semester 2.400 EUR
Selbsterfahrung 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Supervision 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Gebühr Zwischenprüfung 300 EUR 300 EUR
Gebühr Abschlussprüfung 550 EUR 550 EUR
Summe   33.100 EUR

 

Einnahmen

Honorar für Behandlungen ca. 76 EUR 600 Stunden 45.600 EUR

 

In der dargestellten Rechnung, die von den Mindestanforderungen und einem Honorar von 95 EUR für Lehranalyse und Supervision (das mit den jeweiligen Lehranalytikern individuell ausgehandelt wird, die Möglichkeit der günstigeren Gruppensupervision ist unberücksichtigt) ausgeht, entsteht also ein Überschuss an Einnahmen um etwa 12.500 EUR.